ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(STAND JUNI 2024)

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Firma Foto Sprey GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der Lieferung der Leistung bzw. des Angebots der Firma Foto Sprey GmbH durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Firma Foto Sprey GmbH diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Foto Sprey GmbH, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. 

 

II. Auftragsproduktion

  1. Soweit die Firma Foto Sprey GmbH Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Firma Foto Sprey GmbH anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Firma Foto Sprey GmbH nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  2. Die Firma Foto Sprey GmbH ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen und Drucke, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Firma Foto Sprey GmbH ausgewählt.
  4. Sind der Firma Foto Sprey GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

• Vorarbeiten

  1. Die Erstbesprechung sowie die Angebotserstellung sind kostenlos und für beide Parteien unverbindlich.
  2. Das Angebot enthält alle geplanten Leistungen und wird durch die schriftliche Bestätigung des Kunden Vertragsgegenstand. Alle nachträglichen Änderungen (Autorkorrekturen) sowie nicht in dem Angebot angefragte und aufgeführte Leistungen sind als Vertragsänderungen zu verstehen und werden nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen der Foto Sprey GmbH berechnet.

 

III. Überlassenes Bild/Druck/Medienerzeugnisse (hier allgemein Medien genannt)

  1. Die AGB gelten für jegliche dem Kunden überlassene Medien, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere für elektronisches oder digital übermittelte Erzeugnisse.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den von der Firma Foto Sprey GmbH gelieferten Medien um urheberrechtlich geschützte Werke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

• Urheberrecht

  1. Sämtliche Leistungen von Foto Sprey GmbH einschliesslich der Urheberbezeichnung sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Foto Sprey GmbH kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des deutschen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügen.
  2. Alle im Rahmen eines Auftrags geschaffenen Werke (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, realisierte Projekte usw.) dürfen ohne Zustimmung von Foto Sprey GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Kunde ohne Einverständnis von Foto Sprey GmbH nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen.
  3. Jede Nachahmung, auch von Teilen der Arbeiten, ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt Foto Sprey GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  4. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
  5. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  6. Die überlassenen Medien bleiben Eigentum der Firma Foto Sprey GmbH, und zwar auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird.
  7. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Materials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gelten die Medien als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

• Autorkorrekturen

  1. Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht angebotene Zusatzleistungen.
    Als Autorkorrekturen gelten:
    – fehlerhafte oder nicht in dem Angebot entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen,
    – Änderungen nach erfolgter Abnahme einer Leistung oder Teilleistung sowie
    – Änderungen, die nach 2 Korrekturrunden erfolgen.
  2. Für Terminverschiebungen, die durch Autorkorrekturen verursacht werden, ist der Kunde verantwortlich.
  3. Autorkorrekturen werden separat in der Rechnung ausgewiesen und nach Aufwand zu den üblichen Stundenansätzen von Foto Sprey GmbH berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

• Eigentumsvorbehalt

  1. An Entwürfen und Reinausführungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
  2. Der Versand von Entwürfen und Reinzeichnungen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu tragen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
  3. Foto Sprey GmbH ist nicht verpflichtet, Originalfiles («offene Daten», insbesondere Layouts, Bilddateien mit Bearbeitungsebenen, Quellfiles, Code etc.), an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrages ist.
  4. Falls Foto Sprey GmbH dem Kunden diese Originalfiles zur Verfügung stellt, dürfen diese nur mit vorheriger Genehmigung geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung kommen die Vergütungsrichtlinien gem. Punkt Urheberrecht und Buyout zur Anwendung.

 

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung, unabhängig von Verwendungszweck und Dauer. (Dauer begrenzt auf 2 Jahre, siehe auch Verfügbarkeit der Daten)
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Modelhonorare sind abhängig vom Verwendungszweck. Sofern nichts anderes vereinbart und auf der Rechnung vermerkt, gilt für Medien mit Model die Verwendungsdauer von einem Jahr mit Beginn der bezahlten Rechnung. Die Nutzung ist beschränkt auf Print und Web. Zahlt der Kunde ein Buyout an das Modell, so wird auch ein Buyout für den Fotografen fällig.
  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Models durch die Firma Foto Sprey GmbH.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der Medien ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung der Firma Foto Sprey GmbH vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Medium.
  6. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Firma Foto Sprey GmbH aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  7. Auch KI-generierte Bilder der Foto Sprey GmbH sind an Nutzungsrechte gekoppelt.
  8. Sämtliche Medien der Foto Sprey GmbH dürfen nur in ihrer Ursprungsform benutzt werden. Bildveränderungen, gleich welcher Art, sind nur dann zulässig, sofern wir mit der Änderung beauftragt worden sind. Diese Dienstleistung ist für den Nutzer kostenpflichtig.
  9. Eine Verwendung unserer Medien in KI-Systemen/Programmen ist nicht zulässig.

 

V. Haftung

  1. Die Firma Foto Sprey GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung der Medien zu dem vereinbarten Zweck gem. Ziff. IV. 1 – 4 abgegolten.
  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen, Modellhonorare, Kosten für zusätzlich erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Medien fällig. Wird eine Produktion in Teilen angeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Firma Foto Sprey GmbH ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Das Honorar gem. VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die in Auftrag gegebenen und gelieferten Medien nicht veröffentlicht oder genutzt wurden.
  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

 

VII. Verfügbarkeit der Medien

  1. Alle Medien werden als digitale Daten für zwei Jahre auf dem hauseigenen Serversystem archiviert. Es gilt das Rechnungsdatum. Die Firma Foto Sprey GmbH haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten nach Ablauf dieser zwei Jahre. Eine Verlängerung der Verfügbarkeit ist mit einer kostenpflichtigen Nutzungsrechte-Verlängerung verbunden.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Firma Foto Sprey GmbH erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Medien ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

 

IX. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnenentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Firma Foto Sprey GmbH.