ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(STAND JANUAR 2015)

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Firma Foto Sprey GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der Lieferung der Leistung bzw. des Angebots der Firma Foto Sprey GmbH durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Firma Foto Sprey GmbH diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Foto Sprey GmbH, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktion

  1. Soweit die Firma Foto Sprey GmbH Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Firma Foto Sprey GmbH anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Firma Foto Sprey GmbH nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  2. Die Firma Foto Sprey GmbH ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen und Drucke, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Firma Foto Sprey GmbH ausgewählt.
  4. Sind der Firma Foto Sprey GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


III. Überlassenes Bild/Druck/Medienerzeugnisse (hier allgemein Medien genannt)

  1. Die AGB gelten für jegliche dem Kunden überlassene Medien, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere für elektronisches oder digital übermittelte Erzeugnisse.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den von der Firma Foto Sprey GmbH gelieferten Medien um urheberrechtlich geschützte Werke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Die überlassenen Medien bleiben Eigentum der Firma Foto Sprey GmbH, und zwar auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird.
  5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Materials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gelten die Medien als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung, unabhängig von Verwendungszweck und Dauer.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Modelhonorare sind abhängig vom Verwendungszweck. Sofern nichts anderes vereinbart und auf der Rechnung vermerkt, gilt für Medien mit Model die Verwendungsdauer von einem Jahr mit Beginn der bezahlten Rechnung. Die Nutzung ist beschränkt auf Print und Web.
  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Models durch die Firma Foto Sprey GmbH.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der Medien ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung der Firma Foto Sprey GmbH vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Medium.
  6. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Firma Foto Sprey GmbH aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.


V. Haftung

  1. Die Firma Foto Sprey GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung der Medien zu dem vereinbarten Zweck gem. Ziff. IV. 1 – 4 abgegolten.
  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen, Modellhonorare, Kosten für zusätzlich erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Medien fällig. Wird eine Produktion in Teilen angeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Firma Foto Sprey GmbH ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Das Honorar gem. VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die in Auftrag gegebenen und gelieferten Medien nicht veröffentlicht oder genutzt wurden.
  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

VII. Verfügbarkeit der Medien

  1. Alle Medien werden als digitale Daten für zwei Jahre auf dem hauseigenen Serversystem archiviert. Es gilt das Rechnungsdatum. Die Firma Foto Sprey GmbH haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten nach Ablauf dieser zwei Jahre.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Firma Foto Sprey GmbH erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Medien ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

IX. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnenentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Firma Foto Sprey GmbH.